Konsekutivdolmetschen

Konsekutivdolmetschen

Beim Konsekutivdolmetschen wird zeitversetzt gedolmetscht. Diese Form des Dolmetschens eignet sich für kleinere Veranstaltungen, kürzere Ansprachen, feierliche Gelegenheiten wie Empfänge und Geschäftsverhandlungen, Geschäftskundenbetreuung, Konferenzen, Seminare, Firmenführungen und Präsentationen, bei Notaren und vor Gericht.

Der Dolmetscher beginnt erst mit seiner Wiedergabe des Gesprochenen, wenn der Redner einen Teil seiner Rede oder eine Passage beendet hat. Dazu macht er – sofern nötig –  während des Vortrags mit Hilfe seiner Notizentechnik Aufzeichnungen.

Verhandlungsdolmetschen

Verhandlungsdolmetscher werden bei Gerichtsverhandlungen oder auch geschäftlichen  Besprechungen eingesetzt. Bei Gerichtsverhandlungen sind nur allgemein beeidigte bzw.  vereidigte Dolmetscher zugelassen. Der Verhandlungsdolmetscher überträgt den Dialog satzweise oder in kürzeren Gesprächsabschnitten in die Ziel- und auch in die Ausgangssprache. Hierbei werden keine technischen Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Flüster- oder Dolmetscheranlage, benötigt.

Begleitdolmetschen

Das Begleitdolmetschen ist eine Variante des Verhandlungsdolmetschens. Der Dolmetscher begleitet Sie bei Reisen, Veranstaltungen, Werksbesichtigungen, Führungen oder auf Messen.

Für alle Formen des Konsekutivdolmetschens gilt:

Ein Vortrag dauert durch das zeitversetzte Dolmetschen etwa doppelt so lange.

Der Vorteil beim Konsekutivdolmetschen ist, dass keine Dolmetschertechnik erforderlich ist.

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